Booking.com
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Booking.com ein
· Alexander Dolle-Koch
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eröffnet. Im Raum stehen mögliche Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Die Kommission betont, dass die Eröffnung des Verfahrens kein Urteil über den Ausgang vorwegnimmt.
Worum es geht
Die Untersuchung hat zwei Schwerpunkte:
1. Betrug und Phishing: Die Kommission prüft, ob Booking.com die Risiken durch gefälschte Inserate für nicht existierende Unterkünfte, Identitätsbetrug und nicht regelkonforme Angebote ausreichend erkannt, bewertet und eingedämmt hat. Dazu gehört auch die Frage, ob betrügerische Einträge konsequent entfernt wurden. Beim Thema Phishing stehen die Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsanbieter sowie das Nachrichtensystem der Plattform im Fokus. Entscheidend ist, ob es genügend Schutzmechanismen gibt, um den Missbrauch dieser Daten für Phishing und betrügerische Zahlungsaufforderungen zu verhindern.
2. Transparenz bei bezahlten Platzierungen: Unterkunftsanbieter können durch höhere Provisionen eine bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen erreichen. Die Kommission prüft, ob solche Platzierungen für Nutzer klar als Werbung erkennbar sind. Dazu zählt auch, ob ersichtlich ist, wer die Anzeige bezahlt hat und warum sie angezeigt wird, und ob Nutzer ihre Werbeeinstellungen anpassen können.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wären die Artikel 34 und 35 (systemische Risiken) sowie Artikel 26 Absatz 1 (Werbetransparenz) des DSA betroffen.
Reaktion von Booking.com
Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihre Fragen im konstruktiven Dialog zu beantworten. Das Unternehmen wolle weiterhin gemeinsam mit Behörden und Branchenpartnern gegen Cyberkriminalität und Online-Betrug vorgehen, um Reisende und Partner zu schützen.
Wie es weitergeht
Die Kommission will die Untersuchung vorrangig führen und kann dafür weitere Auskünfte anfordern, Befragungen durchführen oder Inspektionen vornehmen. Möglich sind zudem einstweilige Maßnahmen, Beschlüsse über Verstöße oder die Annahme von Verpflichtungszusagen durch Booking.com.
Dem Verfahren ging eine Vorprüfung voraus, bei der die Kommission unter anderem Risikoberichte der Jahre 2023 bis 2026, Transparenzberichte sowie Antworten auf Auskunftsersuchen aus September 2025 und Mai 2026 ausgewertet hat. Unterstützt wird sie dabei von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte. Booking.com ist seit dem 25. April 2023 als sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft.
Quelle: tageskarte.io ↗
